Vom 23. Oktober bis 20. November 2023 findet die DFG-Fachkollegienwahl für die Amtsperiode 2024-2028 statt

Zur Aufgabe der Fachkollegien gehört es u.a. Förderanträge zu bewerten sowie die DFG bei der Weiter- und Neuentwicklung von Programmen zu beraten (für weitere Informationen zu den Aufgaben siehe auch: https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/gremien/fachkollegien/fk-wahl2023/fk_wahl_2023_aufgaben_mitglieder.pdf).

Kandidierendenvorschläge können unter Beachtung  folgender Anhaltspunkte bis zum 31. Oktober 2022 (Ausschlussfrist) bei der DFG eingereicht werden:

  • wissenschaftliche und persönliche Qualifikation der vorgeschlagenen Personen möglichst für das jeweilige Fach insgesamt sowie mit fundiertem Überblick über angrenzende Disziplinen,
  • Ausgewogenheit unter fachlichen Aspekten,
  • angemessene Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern,
  • angemessene Berücksichtigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Karrierestufen.

Die Vorschläge können über eine große Zahl an fachgebunden antragsberechtigten Fachgesellschaften und Fakultätentage eingereicht werden. Eine Übersicht der dazu zählenden Einrichtungen nach Fach findet sich hier: https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/gremien/fachkollegien/fk-wahl2023/vorschlagsrechte_fk_wahl_2023.pdf

Nach Ablauf der Vorschlagsfrist erstellt die DFG in einem mehrstufigen Prüfverfahren die offizielle Kandidierendenliste und veröffentlicht diese ca. Anfang Juli 2023. Kurz darauf beginnt die Ausgabe der Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten.

An der Wahl teilnehmen können Wissenschaftler*innen an HAWs im Zeitraum vom 23. Oktober bis 20. November 2023 schließlich auf zwei Wegen:

  • An HAWs, die im Sommer dieses Jahres die Einrichtung einer Wahlstelle beantragt und von der DFG bestätigt bekommen haben (Antragsfrist am 31. Juli 2022), wird die Wahl direkt vor Ort für alle antragsberechtigten Forschenden organisiert und durchgeführt.
  • Für HAWs, die keine eigene Wahlstelle einrichten, besteht über die Beantragung des ad personam Wahlrechts die Möglichkeit, das aktive Wahlrecht für Einzelwähler*innen zu erhalten. In diesem Fall können entsprechende Anträge noch bis zum 23. April 2023 bei der DFG gestellt werden: https://www.dfg.de/dfg_profil/gremien/fachkollegien/fk_wahl2023/vorschlagen_einzelwaehlende/index.html

Weitere Details und FAQs finden sich zum auf den Seiten der DFG: https://www.dfg.de/dfg_profil/gremien/fachkollegien/fk_wahl2023/index.jsp.